Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es?

Unterstützung und Auskünfte des Meldeamtes

Das Meldeamt informiert und begleitet alle Personen, die eine Meldung vornehmen möchten. Sie können uns telefonisch, per E‑Mail, über MyGuichet, per Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichen.

Kostenlose Beratung mit dem Meldeamt

Alle vom Meldeamt telefonisch, schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch erteilten Ratschläge sind völlig kostenlos.

Kein Anspruch auf Belohnungen

Das Gesetz sieht keine Belohnung für Whistleblower vor, die einen Verstoß melden.

Rechtshilfe

Über die allgemeine Unterstützung und die vom Meldeamt angebotenen Informationen hinaus gibt es in Luxemburg keinen spezifischen Prozesskostenhilfemechanismus für Hinweisgeber. Personen, die Rechtsberatung suchen, können sich jedoch an den Rechtsinformations- und Empfangsdienst (Service d’information et d’accueil juridique) wenden und unter bestimmten Bedingungen kostenlos Rechtshilfe beantragen.