Europäische Zusammenarbeit

Netzwerk Europäischer Integritäts- und Whistleblowing-Behörden (NEIWA)

Seit dem 18. April 2024 ist das Meldeamt für Hinweisgeber Mitglied des Netzes der europäischen Integritäts- und Whistleblowing-Behörden (NEIWA), das im Mai 2019 in Den Haag eingerichtet wurde. Die Mitglieder des NEIWA sind „zuständige Behörden“ im Sinne der Europäischen Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (im Folgenden „die Richtlinie“). Dabei handelt es sich um staatliche Behörden, die für die Beratung und den Schutz von Hinweisgebern, die Überwachung der Bearbeitung von Meldungen und in einigen Fällen die Untersuchung von Meldungen zuständig sind. NEIWA zielt darauf ab, alle derzeitigen und zukünftigen Behörden der Europäischen Union innerhalb des Netzwerks zusammenzubringen.

NEIWA ermöglicht seinen Mitgliedern:

  • Den Austausch von Fachwissen, theoretischen und praktischen Erfahrungen und strategischen Erkenntnissen, um den Schutz von Hinweisgebern und/oder den ordnungsgemäßen Umgang mit Meldungen zu gewährleisten,
  • Die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Organen der Europäischen Union,
  • Partner zu ermitteln, mit denen sie die Wirksamkeit ihrer Verfahren im Rahmen der dreijährigen Überprüfung des durch die Richtlinie vorgegebenen Rechtsrahmens bewerten können;
  • gemeinsam Instrumente, Seminare oder Positionspapiere zu entwickeln.

Durch das koordinierte Engagement seiner Mitglieder möchte NEIWA einen Beitrag zu nationalen und europäischen Debatten leisten. Ziel ist die Einrichtung oder Stärkung eines wirksamen Systems zum Schutz von Hinweisgebern und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Überwachung und/oder Bearbeitung von Meldungen von Verstößen, insbesondere durch Förderung der Umsetzung der in der Richtlinie festgelegten höchsten Standards in jedem EU-Mitgliedstaat.

Seit Dezember 2025 ist das Meldeamt auch im Vorstand von NEIWA vertreten.

Europäische Union

Das Meldeamt wirkt in der von der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, eingerichteten Expertengruppe, unter der Leitung der Europäischen Kommission, mit.