Aufgabenbereiche
Das Meldeamt für Hinweisgeber (im Folgenden „OSIG“ oder „Meldeamt“) wurde durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 eingerichtet. Das Meldeamt untersteht dem für Justiz zuständigen Minister und hat die Aufgabe, alle Personen, die eine Meldung machen möchten, zu informieren, zu beraten und zu unterstützen, die Öffentlichkeit für die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern zu sensibilisieren und für die Einhaltung des Gesetzes vom 16. Mai 2023 zu sorgen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Meldeamtes
Das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, schafft einen Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern bei Verstößen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten, verpflichtet privatrechtliche Einrichtungen sowie Rechtsträger des öffentlichen Sektors zur Einrichtung interner Meldekanäle und -verfahren und benennt darüber hinaus 23 zuständige Behörden für die Erhebung externer Meldungen sowie die Sicherstellung der Gesetzeskonformität.
Sich vertraulich an das Meldeamt wenden
Jede Person, die Informationen über
- die Verfahren für die Erstellung einer Meldung; oder
- die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern
haben möchte, kann sich in französischer, luxemburgischer, deutscher oder englischer Sprache direkt an das Meldeamt für Hinweisgeber wenden, indem sie das MyGuichet-Formular verwendet oder eines der anderen unten aufgeführten Kommunikationsmittel nutzt. Jede Person kann dem Meldeamt Informationen über die etwaige Nichteinrichtung von Kanälen für interne Meldungen übermitteln. Alle Informationsanfrage oder Meldungen werden unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität des Anfragenden oder potenziellen Hinweisgebers behandelt.
Die vom OSIG eingerichtete Plattform für Meldung über MyGuichet garantiert die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Nur befugte Mitarbeiter des Meldeamts haben Zugang dazu, wobei sie der Schweigepflicht unterliegen.
Sie können OSIG kontaktieren:
- über das MyGuichet-Formular (bevorzugt)
- per Telefon: (+352) 247 88 505
- per E-Mail: alerte[@]osig.lu
- per Post oder nach Vereinbarung
Zuständiges Ministerium
Meldeamt für Hinweisgeber
- Adresse:
- 13, rue Erasme - Centre administratif Pierre Werner L-1468 Luxembuurg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 505
- E-Mail:
- info@osig.lu
- Weiter zur Internetseite von:
- Meldeamt für Hinweisgeber
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 17:00 Uhr