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Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden
Aufgaben der zuständigen Behörden
Eingang externer Meldungen
In Artikel 18 Absatz 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 heißt es: „Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten erhalten die zuständigen Behörden Ausschreibungen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.“
Die zuständigen Behörden haben Meldekanäle eingerichtet, über die Personen Verstöße im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde melden können, z. B. Sie können sich bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht an die Wettbewerbsbehörde wenden. Die zuständigen Behörden prüfen jede Meldung sorgfältig und werden sich innerhalb von 6 Monaten bei Ihnen melden.
Die zuständigen Behörden können beschließen, das Verfahren einzustellen, wenn ein gemeldeter Verstoß als offensichtlich geringfügig eingestuft wird, ohne dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. In diesem Fall wird der Ausschreibende über die Entscheidung und die Gründe dafür informiert. Wenn eine wiederholte Meldung keine signifikanten neuen Informationen im Vergleich zu der bereits abgeschlossenen ursprünglichen Meldung enthält, kann das Verfahren ebenfalls abgeschlossen werden. Wenn jedoch neue rechtliche oder faktische Elemente vorgelegt werden, kann die Meldung weiterverfolgt werden.
Im Fall, dass eine große Anzahl von Meldungen bei der Behörde eingeht, bearbeitet die Behörde unter Einhaltung der Fristen vorrangig diejenigen, die schwerwiegende Verstöße oder wesentliche Bestimmungen des Gesetzes betreffen.
Kontrolle interner Meldekanäle
In Artikel 6 Absatz 7 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 heißt es: „Die zuständigen Behörden überprüfen die Einrichtung interner Meldekanäle mit den in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden juristischen Personen des Privatsektors.“ Daher können die zuständigen Behörden prüfen, ob eine Einrichtung des Privatsektors interne Meldekanäle im Einklang mit dem Gesetz eingerichtet hat, und sie wegen Nichteinhaltung sanktionieren bzw. die Ergebnisse ihrer Untersuchung an das Meldeamt für Hinweisgeber verweisen, das sie sanktionieren kann.
Befugnisse der zuständigen Behörden
Die zuständigen Behörden haben das Recht, von Unternehmen des privaten Sektors alle Informationen zu verlangen, die sie benötigen, um zu überprüfen, ob die internen Meldekanäle des Unternehmens die Anforderungen des Gesetzes erfüllen.
Wird eine Meldung über ein Unternehmen gemacht oder bestehen Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Einrichtung seines internen Meldekanals, so können die zuständigen Behörden von dieser Organisation schriftliche Informationen anfordern. Dabei müssen sie stets die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers wahren.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen verpflichtet sind, alle von einer zuständigen Behörde angeforderten Informationen vorzulegen, wenn ein solches Ersuchen gestellt wird.
Die zuständigen Behörden haben zudem die Möglichkeit, festgestellte Verstöße direkt oder indirekt durch den Erlass von Verwaltungssanktionen zu ahnden.
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und mit den europäischen Institutionen
Die zuständigen Behörden arbeiten zusammen und unterstützen sich gegenseitig, soweit dies für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben nach dem Gesetz erforderlich ist.
Erhält eine zuständige Behörde eine Meldung außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, übermittelt sie die Meldung an die jeweils zuständige Behörde innerhalb einer angemessenen Frist auf vertrauliche und sichere Weise. Der Hinweisgeber wird unverzüglich über diese Übermittlung informiert.